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Allgemeine Informationen zum Visumverfahren
Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung
Zuständigkeit C.E.V. (Centre européen des visas)
Seit dem 01. März 2013 wird die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten des Schengener Übereinkommens vom Königreich Belgien vertreten.
Dies bedeutet, dass Anträge von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf ein Schengen-Visum (Visa für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) seit dem 01. März 2013 ausschließlich von der belgischen Botschaft in Kinshasa bearbeitet und daher im C.E.V. (ehemaliges Maison Schengen) gestellt werden müssen.
Adresse: C.E.V.
Avenue Pierre Mulele (ex-24 Novembre)
s/n Gombe - Kinshasa - RD Congo
Tel.: +243 819 700 231
E-Mail: cev.kinshasa@diplobel.fed.be
Internet: https://www.cev-kin.eu/fr
Adresse: Consulat général de Belgique
Avenue Lufira 990
Lubumbashi - RD Congo
Tel.: +243 0 997 017 800
E-Mail: lubumbashi.visa@diplobel.fed.be
Internet: http://rdcongo.diplomatie.belgium.be/fr
Von der Visastelle der Deutschen Botschaft Kinshasa werden nur noch Anträge auf eine deutsche Aufenthaltserlaubnis (Ehegatten- bzw. Kindernachzug, Studium), sowie Schengen-Visumsanträge nicht-kongolesischer Staatsangehöriger bearbeitet.
Kontakt und Öffnungszeiten der Visastelle der Deutschen Botschaft
Adresse: 82, Avenue du Roi Baudouin / B.P. 8400, Kinshasa
Tel.: +243 81 556 13 80/81/82
Fax: +49 30 1817 67242
E-Mail: info@kinshasa.diplo.de
Internet: http://www.kinshasa.diplo.de/
Geöffnet:
Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr
Antragsverfahren
- Jeder Antragsteller muss persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen. Dies gilt auch für Antragsteller aus entfernten Provinzen der D.R. Kongo (z.B. Nord- und Südkivu, Katanga usw.)
- Ermächtigungen zur Ausstellung eines Visums an benachbarte deutsche Auslandsvertretungen (z.B.: Kigali, Kampala, usw.) können im Rahmen der Vertretungsregelung nicht erteilt werden.
- Antragsformulare sind kostenlos im Internet verfügbar. Das Antragsformular ist vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.
- Die Unterlagen gemäß Merkblatt sind bei der Antragsstellung vollständig vorzulegen.
- Unterlagen, die der Botschaft auf dem Postwege oder per E-Mail zugeschickt werden, können nicht berücksichtigt werden.
- Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden. Die Vorlage aller notwendigen Dokumente begründet jedoch keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums.
- Es wird geraten, frühzeitig mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen: bei Schengen-Visa ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Reisebeginn einzureichen, bei Studienaufenthalten mindestens drei Monate vor Semesterbeginn
- Minderjährige müssen vom gesetzlichen Vertreter bei Antragsstellung begleitet werden. Beruht die Vertretungsbefugnis auf Gerichtsbeschluss, ist dieser vorzulegen.
- Förmliche Verpflichtungserklärungen (§§ 66 – 68 AufenthG) können in begründeten Ausnahmefällen für Verpflichtungsgeber mit Wohnsitz in der D.R. Kongo bei der Botschaft abgegeben werden. Damit eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen kann, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.