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Besuchsvisum

26.06.2024 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Besuchsvisum

Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein

Nachweise zur beruflichen Situation und zu den Vermögensverhältnissen

  • vorzulegen sind alle Nachweise, die geeignet sind, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Antragstellers zu belegen.

Folgende Beispiele sind nicht abschließend:

  • Selbständige: z.B. Handelsregisterauszug, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Geschäftsnachweise, Grundbucheintragungen.
  • Arbeitnehmer: z.B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Grundbucheintragungen, zusätzlich Arbeits- und Urlaubsbescheinigungen
  • Nicht Erwerbstätige: Einkommensnachweise der Person, von der der Antragsteller wirtschaftlich abhängt

Nachweise zur familiären Situation

  • z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienfotos, Hochzeitsfotos, etc.

Krankenversicherungsschutz

ACHTUNG: Die Krankenversicherung muss für den gesamten Aufenthalt bestehen!

Flugreservierung

  • kostenlos umbuchbar oder stornierbar

ACHTUNG: Die Flugreservierung ist Grundlage für die Gültigkeit des Visums. Nachträgliche Änderungen der Flugzeiten können bei der Gültigkeitsdauer des Visums nicht berücksichtigt werden!

Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben

Die einladende Person in Deutschland kann die förmliche Verpflichtungserklärung (§§ 66 – 68 AufenthG) bei den deutschen Ausländerbehörden abgeben. Dort sind auch die Formvordrucke erhältlich.

Unterkunftsnachweis/Hotelreservierung

  • nur, wenn Unterkunft nicht beim Geschäftspartner/Einlader

⬜Falls zutreffend: Nachweis des Verwandtschaftsverhältnis zum im Bundesgebiet lebenden Einlader

Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

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