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Besuchsvisum
Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Besuchsvisum
⬜Reisepass
- muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein
- muss vom Passinhaber unterschrieben sein
⬜Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos
- muss vollständig ausgefüllt sein
- muss unterschrieben sein
⬜Nachweise zur beruflichen Situation und zu den Vermögensverhältnissen
- vorzulegen sind alle Nachweise, die geeignet sind, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Antragstellers zu belegen.
Folgende Beispiele sind nicht abschließend:
- Selbständige: z.B. Handelsregisterauszug, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Geschäftsnachweise, Grundbucheintragungen.
- Arbeitnehmer: z.B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Grundbucheintragungen, zusätzlich Arbeits- und Urlaubsbescheinigungen
- Nicht Erwerbstätige: Einkommensnachweise der Person, von der der Antragsteller wirtschaftlich abhängt
⬜Nachweise zur familiären Situation
- z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienfotos, Hochzeitsfotos, etc.
⬜Krankenversicherungsschutz
ACHTUNG: Die Krankenversicherung muss für den gesamten Aufenthalt bestehen!
⬜Flugreservierung
- kostenlos umbuchbar oder stornierbar
ACHTUNG: Die Flugreservierung ist Grundlage für die Gültigkeit des Visums. Nachträgliche Änderungen der Flugzeiten können bei der Gültigkeitsdauer des Visums nicht berücksichtigt werden!
⬜Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben
Die einladende Person in Deutschland kann die förmliche Verpflichtungserklärung (§§ 66 – 68 AufenthG) bei den deutschen Ausländerbehörden abgeben. Dort sind auch die Formvordrucke erhältlich.
⬜Unterkunftsnachweis/Hotelreservierung
- nur, wenn Unterkunft nicht beim Geschäftspartner/Einlader
⬜Falls zutreffend: Nachweis des Verwandtschaftsverhältnis zum im Bundesgebiet lebenden Einlader
Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.