Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Touristenvisum

21.04.2022 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Touristenvisum

Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein

Nachweise zur beruflichen Situation und zu den Vermögensverhältnissen

  • vorzulegen sind alle Nachweise, die geeignet sind, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Antragstellers zu belegen.

Folgende Beispiele sind nicht abschließend:

  • Selbständige: z.B. Handelsregisterauszug, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Geschäftsnachweise, Grundbucheintragungen.
  • Arbeitnehmer: z.B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Grundbucheintragungen, zusätzlich Arbeits- und Urlaubsbescheinigungen

Krankenversicherungsschutz

ACHTUNG: Die Krankenversicherung muss für den gesamten Aufenthalt bestehen!

Flugreservierung

  • kostenlos umbuchbar oder stornierbar

ACHTUNG: Die Flugreservierung ist Grundlage für die Gültigkeit des Visums. Nachträgliche Änderungen der Flugzeiten können bei der Gültigkeitsdauer des Visums nicht berücksichtigt werden!

Reiseplan

Unterkunftsnachweis/Hotelreservierung

Nachweise zur familiären Situation

  • z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienfotos, Hochzeitsfotos, etc.


Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

Merkblatt zum Download

nach oben