Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Studentenvisum

24.07.2024 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Studienvisum

Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein
  • bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) muss der Sorgeberechtigte unterschreiben (ggfls. muss Nachweis durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss erbracht werden).

Einschreibenachweis der Universität in Deutschland

  • z.B. (Bedingte) Zulassung, Bewerbungsbestätigung der Hochschule/Universität oder von UniAssist

Lebenslauf

Motivationsschreiben

Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts

  • Förmliche Verpflichtungserklärung oder
  • Nachweis über ein Stipendium oder
  • Sperrkonto

Krankenversicherungsschutz

ACHTUNG: Die Krankenversicherung muss für den gesamten Aufenthalt bestehen!

Schulzeugnisse/Diplome

  • Diplôme d'État
  • falls zutreffend: Nachweise über Vorstudium
  • falls zutreffend: Nachweise über Praktika

Unterkunftsnachweise

  • Einladungsschreiben oder
  • Bestätigung Studentenwohnheim oder
  • Mietvertrag, etc.

⬜Falls zutreffend: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

  • Bescheinigung über absolvierten Sprachkurs
  • Einschreibung zum Sprachkurs

ACHTUNG: Anerkennungsfähig sind nur Intensivsprachkurse, d.h. Sprachkurse mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche, Abendkurse und Wochenendkurse reichen nicht aus.

Nachweise zur familiären Situation

  • z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienfotos, Hochzeitsfotos, etc.

Falls zutreffend: Nachweis über aktuelles Beschäftigungsverhältnis

z.B. durch Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag

Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

Merkblatt zum Download

nach oben