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Studentenvisum
Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Studienvisum
⬜Reisepass
- muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
- muss vom Passinhaber unterschrieben sein
⬜Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos
- muss vollständig ausgefüllt sein
- muss unterschrieben sein
- bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) muss der Sorgeberechtigte unterschreiben (ggfls. muss Nachweis durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss erbracht werden).
⬜Einschreibenachweis der Universität in Deutschland
- z.B. (Bedingte) Zulassung, Bewerbungsbestätigung der Hochschule/Universität oder von UniAssist
⬜Lebenslauf
⬜Motivationsschreiben
⬜Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts
- Förmliche Verpflichtungserklärung oder
- Nachweis über ein Stipendium oder
- Sperrkonto
⬜Krankenversicherungsschutz
ACHTUNG: Die Krankenversicherung muss für den gesamten Aufenthalt bestehen!
⬜Schulzeugnisse/Diplome
- Diplôme d'État
- falls zutreffend: Nachweise über Vorstudium
- falls zutreffend: Nachweise über Praktika
⬜Unterkunftsnachweise
- Einladungsschreiben oder
- Bestätigung Studentenwohnheim oder
- Mietvertrag, etc.
⬜Falls zutreffend: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Bescheinigung über absolvierten Sprachkurs
- Einschreibung zum Sprachkurs
ACHTUNG: Anerkennungsfähig sind nur Intensivsprachkurse, d.h. Sprachkurse mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche, Abendkurse und Wochenendkurse reichen nicht aus.
⬜Nachweise zur familiären Situation
- z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienfotos, Hochzeitsfotos, etc.
⬜Falls zutreffend: Nachweis über aktuelles Beschäftigungsverhältnis
z.B. durch Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag
Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.