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Visum für Forschungsaufenthalt

21.04.2022 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Aufnahme einer Tätigkeit als Forscher/-in gem. §18d AufenthG

Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein

Aufnahmevereinbarung mit Forschungseinrichtung

Einladungsschreiben der Forschungseinrichtung

Lebenslauf

Zeugnisse/Diplome

  • Diplôme d'État
  • Nachweise über abgeschlossene Studiengänge
  • falls zutreffend: Nachweise über Praktika

Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit

Krankenversicherungsschutz


Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

Merkblatt zum Download

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