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Visum für Forschungsaufenthalt
Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Aufnahme einer Tätigkeit als Forscher/-in gem. §18d AufenthG
⬜Reisepass
- muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
- muss vom Passinhaber unterschrieben sein
⬜Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos
- muss vollständig ausgefüllt sein
- muss unterschrieben sein
⬜Aufnahmevereinbarung mit Forschungseinrichtung
⬜Einladungsschreiben der Forschungseinrichtung
⬜Lebenslauf
⬜Zeugnisse/Diplome
- Diplôme d'État
- Nachweise über abgeschlossene Studiengänge
- falls zutreffend: Nachweise über Praktika
⬜Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit
⬜Krankenversicherungsschutz
Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.