Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für religiöse Tätigkeit
Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum für einen Aufenthalt als Pfarrer/Priester
⬜Reisepass
- muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
- muss vom Passinhaber unterschrieben sein
⬜Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos
- muss vollständig ausgefüllt sein
- muss unterschrieben sein
⬜Lebenslauf
⬜Einladungsschreiben der aufnehmenden Ordensgemeinschaft
⬜Schreiben der entsendenden Ordensgemeinschaft
⬜Nachweis über Finanzierung des Aufenthalts
z.B. Kostenübernahmeerklärung
⬜Krankenversicherungsschutz
⬜ Nachweis über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau
Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.