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Visum für religiöse Tätigkeit

21.04.2022 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum für einen Aufenthalt als Pfarrer/Priester

Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein

Lebenslauf

Einladungsschreiben der aufnehmenden Ordensgemeinschaft

Schreiben der entsendenden Ordensgemeinschaft

Nachweis über Finanzierung des Aufenthalts

z.B. Kostenübernahmeerklärung

Krankenversicherungsschutz

Nachweis über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau

Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

Merkblatt zum Download

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