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Visum zur Arbeitsplatzsuche - Chancenkarte

14.06.2024 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Arbeitsplatzsuche

Die „Chancenkarte“ ist eine ab dem 01.06.2024 geltende Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, die den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ermöglicht. Darüber hinaus ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

Allgemeine Informationen zur Chancenkarte, wie die beispielsweise die erforderlichen Voraussetzungen zur Beantragung, können Sie bereits auf der Seite Make it in Germany nachlesen.

Der dortige „Self-Check“ bietet die Möglichkeit eine unverbindliche Auskunft zu erhalten, ob Ihr Antrag auf ein Chancenkartenvisum Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Bitte führen Sie vor Antragstellung der Self-Check durch und bringen Sie das Ergebnis ausgedruckt zum Termin mit.

Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein, eine längere Gültigkeitsdauer wird aufgrund der Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten empfohlen.
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein

Motivationsschreiben:

Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.

Lebenslauf

Finanzierungsnachweise

Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel
oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar– eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:

Krankenversicherungsnachweis: (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)

Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'FACHKRAFT' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:

Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

ODER

Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

ODER

Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie)

ODER

Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)

ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“
und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original +
Kopie)

ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure)

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der
Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder
Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)

Wenn Sie KEINE FACHKRAFT sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie) UND

Bescheinigung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER

Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie)

ODER

ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie) UND

Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch

Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses
(Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“
und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original + Kopie)

ODER

Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des
'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)

Sprachkenntnisse:

Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1!
Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe'
(ALTE) zertifiziert sein
UND/ODER
Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2!
Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe'
(ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL)akzeptiert.

Hinweis: Die oben genannten Dokumente zu den Sprachkenntnissen sind auch für die Berechnung der Punktzahl für die Chancenkarte relevant! So können Sie für Deutsch- und Englischkenntnisse auf bestimmten Niveaus Punkte erhalten, ebenso für eine Teilanerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf 'Make it in Germany' zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:

Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale +Kopie)

Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- ungekündigte Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa und Einreisestempeln

Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.

Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

Merkblatt zum Download

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