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Besuchsvisum

26.06.2024 - Artikel

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Besuchsvisum

⬜Reisepass

  • muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein
  • muss vom Passinhaber unterschrieben sein

⬜Antragsformular mit 2 aktuellen biometriefähigen Passfotos

  • muss vollständig ausgefüllt sein
  • muss unterschrieben sein

⬜Nachweise zur beruflichen Situation und zu den Vermögensverhältnissen

  • vorzulegen sind alle Nachweise, die geeignet sind, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Antragstellers zu belegen.

Folgende Beispiele sind nicht abschließend:

  • Selbständige: z.B. Handelsregisterauszug, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Geschäftsnachweise, Grundbucheintragungen.
  • Arbeitnehmer: z.B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate, Grundbucheintragungen, zusätzlich Arbeits- und Urlaubsbescheinigungen
  • Nicht Erwerbstätige: Einkommensnachweise der Person, von der der Antragsteller wirtschaftlich abhängt

⬜Nachweise zur familiären Situation

  • z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienfotos, Hochzeitsfotos, etc.

⬜Krankenversicherungsschutz

ACHTUNG: Die Krankenversicherung muss für den gesamten Aufenthalt bestehen!

⬜Flugreservierung

  • kostenlos umbuchbar oder stornierbar

ACHTUNG: Die Flugreservierung ist Grundlage für die Gültigkeit des Visums. Nachträgliche Änderungen der Flugzeiten können bei der Gültigkeitsdauer des Visums nicht berücksichtigt werden!

⬜Verpflichtungserklärung und Einladungsschreiben

Die einladende Person in Deutschland kann die förmliche Verpflichtungserklärung (§§ 66 – 68 AufenthG) bei den deutschen Ausländerbehörden abgeben. Dort sind auch die Formvordrucke erhältlich.

⬜Unterkunftsnachweis/Hotelreservierung

  • nur, wenn Unterkunft nicht beim Geschäftspartner/Einlader

⬜Falls zutreffend: Nachweis des Verwandtschaftsverhältnis zum im Bundesgebiet lebenden Einlader

Termine zur Antragstellung müssen über unser Terminvergabesystem gebucht werden.

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