Bundestagswahl am 23.02.2025: Informationen für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlunterlagen bis spätestens 14.02.2025 09:00 Uhr an der Botschaft abgegeben werden müssen um über unseren dienstlichen Kurier in der Woche darauf in Berlin anzukommen.
Das Auswärtige Amt übernimmt keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zur Bundestagswahl 2025 - auch für Deutsche im Ausland und zur Briefwahl.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.
Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl, zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie zu den bei vorgezogenen Wahlen knappen Fristen finden Sie hier.