Neues Gebührenrecht (10/21)
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Beispiele für individuell zurechenbare öffentl. Leistung
| Euro
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Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
| 79,57 €
| Entsprechend aktuellem Wechselkurs
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Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage
| 70,33 €
| Entsprechend aktuellem Wechselkurs
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Kopienbeglaubigung pro Dokument (inkl. Anfertigung der Kopien)
| 23,22 €
| Entsprechend aktuellem Wechselkurs
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Beurkundung von Angelegenheiten im Bereich Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Unterhalt, Adoption
| 102,76 €
| Entsprechend aktuellem Wechselkurs
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Konsularische Bescheinigung mit Vorlage
| 34,07 €
| Entsprechend aktuellem Wechselkurs
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Sonstige Unterschriftsbeglaubigungen
| 56,43 €
| Entsprechend aktuellem Wechselkurs
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