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Passantrag für Minderjährige

05.04.2022 - Artikel

Wer stellt den Antrag für ein Kind?


Alle Sorgeberechtigten müssen einen Passantrag für Minderjährige gemeinsam stellen. Das heißt in aller Regel, beide Elternteile müssen persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen. Die Kinder müssen ebenfalls zur Passbeantragung mitkommen. Dies gilt auch für Babys.

Bei alleinigem Sorgerecht muss ein gerichtlicher Beschluss mit Nachweis über die Alleinsorge oder über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
bzw. falls zutreffend die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.


Kann ein Elternteil nicht kommen, muss dies vorab in der Mail für die Terminvereinbarung mitgeteilt werden.


Wie wird der Antrag gestellt?


  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen. Eine Geburtsurkunde beispielsweise beim Standesamt, beim dem die Geburt registriert wurde. Es gibt keine zentrale Behörde, die die Urkunden ausstellen kann und Sie können sie auch nicht bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. Kontakt zu den örtlichen Behörden erhalten Sie direkt über die Webseite der Stadt oder Gemeinde.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Buchen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem. Wenn das Kind noch keinen deutschen Pass hatte und nicht in Deutschland geboren wurde, kontaktieren Sie uns bitte vorab mit einer kurzer Beschreibung des Sachverhalts.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.


Welche Unterlagen brauchen wir?


  • Passantragsformular Minderjährige PDF / 131 KB
  • 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss für Kinder ab 6 Jahren biometriefähig sein. Bitte beachten Sie hierzu die Mustertafel für biometrische Passbilder PDF / 1 MB und Schablone für biometrische Passbilder PDF / 404 KB
  • Gebühren gemäß der Gebührenübersicht Reisepässe
  • bisheriger Pass, falls vorhanden. Falls zutreffend, auch den kongolesischen Pass.
  • Geburtsurkunde
  • Ist im Pass Ihres Kindes ein anderer Wohnort eingetragen als der derzeit aktuelle Wohnort? Bitte bringen Sie die Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.

    Für die Eintragung des neuen Wohnortes in Kongo wird ein Nachweis benötigt, z.B. ein Miet- oder Arbeitsvertrag der Sorgeberechtigten.

  • Reisepässe beider Eltern (ist ein Elternteil Doppelstaater, alle Reisepässe)

  • Aufenthaltstitel für den Kongo (Visum/ Bescheinigung im Pass durch die DGM)

  • Falls zum Nachweis der Namensführung keine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist, ist vorzulegen:

    • deutsche Heiratsurkunde der Eltern, aus der der Ehename hervor geht oder
    • deutsche Namensbescheinigung des Kindes oder des Ehenamens der Eltern oder
    • deutsche Namensbescheinigung eines Geschwisterkindes, wenn Name nach deutschem Recht erklärt
  • Falls keine Urkunde zum Nachweis der Namensführung vorhanden, muss eine Namenserklärung aufgenommen werden. Diese kann zusammen mit dem Passantrag bei der Botschaft aufgenommen werden.
  • Falls zutreffend: Nachweise über Abstammung vom deutschen Elternteil, z.B. Vaterschaftsanerkennung


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