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Passverlust - Reiseausweis zur Rückkehr
Reiseausweis zur Rückkehr
Ein Reiseausweis kann schnell und gegen geringe Gebühr ausgestellt werden. Er ist nur zur direkten Rückkehr nach Deutschland geeignet und höchstens einen Monat gültig.
Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland fliegen, sondern eine Zwischenlandung in einem anderen Land haben, informieren Sie sich unbedingt bei der Fluggesellschaft darüber, ob die Reise mit einem Reiseausweis („emergency travel document“) erlaubt ist. Falls nein, lesen Sie am Ende dieses Artikels, wie Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.
Wie bekomme ich einen Reiseausweis?
Vereinbaren Sie unter Schilderung Ihres Problems einen Termin per E-Mail an info@Kinshasa.diplo.de. Bringen Sie anschließend zum Termin bitte mit:
- ausgefülltes Passantragsformular Erwachsene Deutsch/Französisch PDF / 125 KB bzw. Passantragsformular Minderjährige PDF / 131 KB
- Polizeiliche Verlustmeldung
- ausgefüllte Passverlustanzeige PDF / 20 KB
- 2 Passfotos
- Nachweis zur Identität und Staatsangehörigkeit: bspw. Personalausweis, beglaubigte Passkopien
- Informationen zu Ihren Flugverbindungen
- Gebühr gemäß Gebührenübersicht Reisepässe
Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich?
Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland zurück reisen, oder Ihre Flugverbindung keinen Reiseausweis zulässt, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Teilen Sie uns dies bitte per Mail bei der Terminvereinbarung mit und bringen die oben genannten Dokumente mit. Da vor Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde an Ihrem Wohnort eingeholt werden muss, kann die Ausstellung nicht immer am gleichen Tag erfolgen.