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Nationale Visa

05.06.2024 - Artikel

Die Deutsche Botschaft bleibt weiterhin zuständig für nationale Visaanträge (Aufenthalt über 90 Tage) von Bewohnern der D.R. Kongo und der Republik Kongo.

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck unten auf dieser Seite die passende Checkliste zusammengestellt.
  • Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, informieren wir Sie telefonisch oder per Mail. Bitte geben Sie daher im Antrag Ihre Kontaktdaten an, unter denen Sie erreichbar sind.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten - Terminvergabeverfahren

Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige müssen sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren.

Vorzulegende Unterlagen und Antragsformular

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung

Visum zur Familienzusammenführung

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Studienvisum

Studentenvisum

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum für einen Aufenthalt als Au Pair

Visum Au Pair

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Aufnahme einer Tätigkeit als Forscher/-in gem. §18d AufenthG

Visum für Forschungsaufenthalt

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Berufsausbildung oder betrieblichen Weiterbildung

Visum zur Berufsausbildung

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum für einen Aufenthalt als Pfarrer/Priester

Visum für religiöse Tätigkeit

Vorzulegende Nachweise bei Antrag auf ein Visum zur Arbeitsplatzsuche

Visum zur Arbeitsplatzsuche - Chancenkarte

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